Betrugsserie mit mehreren Personen als Mittätern und Teilnehmern: Beurteilung des tateinheitlichen oder tatmehrheitlichen Zusammentreffens der einzelnen Taten
Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde mit dem Ziel, die Rechtsverletzung des Betroffenen durch die Zurückweisung des Antrags auf Haftaufhebung festzustellen; Auswirkung der rechtskräftigen Entscheidung über die Haftanordnung auf das Haftaufhebungsverfahren
(Soziale Pflegeversicherung – Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen – Pflegeeinrichtung in Niedersachsen – Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege – Finanzhilfe – Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen – öffentliche Fördermittel – Eigenkapital – Revisibilität – irrevisible Norm – Überschreitung der Grenze zum Willkürverbot – Nichtverbindlichkeit der Rechtsauffassung bezüglich Abschreibungen im Verfahren B 3 P 3/10 R im vorliegenden Rechtsstreit – Berichtigung des Passivrubrums nach Ablauf der Klagefrist nach § 87 Abs 1 S 1 SGG)
(Soziale Pflegeversicherung – Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen – Pflegeeinrichtung in Niedersachsen – Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege – Finanzhilfe – Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen – öffentliche Fördermittel – Eigenkapital – Revisibilität – irrevisible Norm – Überschreitung der Grenze zum Willkürverbot – Nichtverbindlichkeit der Rechtsauffassung bezüglich Abschreibungen im Verfahren B 3 P 3/10 R im vorliegenden Rechtsstreit – Berichtigung des Passivrubrums nach Ablauf der Klagefrist nach § 87 Abs 1 S 1 SGG)
(Soziale Pflegeversicherung – Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen – Pflegeeinrichtung in Niedersachsen – Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege – Finanzhilfe – Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen – öffentliche Fördermittel – Eigenkapital – Verzinsung – Abschreibungen – wohlfahrtspflegerische Aufgabe – Erforderlichkeit der Zustimmung durch die Landesbehörde – Berichtigung des Passivrubrums nach Ablauf der Klagefrist nach § 87 Abs 1 S 1 SGG – Revisibilität – Landesrecht)