Krankenversicherung – kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel – Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei Eigenanteil zu den Kosten – kein Versorgungsanspruch nach vertragsärztlicher Verordnung – formlose “Bescheinigungen” stehen förmlichen Verordnungen gleich – eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht der Krankenkassen – Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich – keine Berücksichtigung des Wohnorts und des Wohnumfelds des Versicherten – keine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der GKV durch das Förderungsgebot des SGB 9 – Leistungspflicht der Unfallversicherung bei der Hilfsmittelversorgung