Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG durch eine unterschiedliche finanzielle Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige einerseits und beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte andererseits
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Verletztenrente – Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge gem § 65 BVG – Nichtberücksichtigung der Verletztenrente in Höhe des ruhenden Anspruchs auf eine Grundrente – verfassungskonforme Auslegung)
(Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege – häusliche Pflege – andere Leistung – Beschäftigung einer besonderen Pflegekraft – Vorhaltung eines Assistenzzimmers als Rückzugsmöglichkeit – Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten – sozialgerichtliches Verfahren – abtrennbarer Streitgegenstand – kein Verweis auf Pflegesachleistungen nach § 36 SGB 11 – Privilegierung des Arbeitgebermodells)
Asylbewerberleistung – Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege – Ausschluss von den Leistungen der Sozialhilfe – sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit – Sachleistungsprinzip – Substitution durch Geldleistungen nur bei Vorliegen besonderer Umstände – tatsächliche finanzielle Aufwendungen
Soziale Pflegeversicherung – häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – Leistungen bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige – keine Begrenzung der Leistungshöhe in entsprechender Anwendung der Pflegegeldvorschriften