Ungeklärte Erschließung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans darf nicht in ein anschließendes amtliches Umlegungsverfahren verlagert werden
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans darf nicht in ein anschließendes amtliches Umlegungsverfahren verlagert werden
Zum Bau- und Planungsverbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG); Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes; Bindung des Revisionsgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Inhalt und Geltungsbereich irrevisiblen Rechts