Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater: Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler nach Lektüre des Prospekts durch den Ehegatten
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und Substanziiertheit der Darlegung des Anlegers zu den von ihm geltend gemachten Pflichtverletzungen des Anlageberaters
Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. -vermittler: Grob fahrlässige Unkenntnis des Anlageinteressenten von Beratungfehlern oder Falschangaben