Schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: Tatbestandsmerkmal “Zwangslage” bei Rekrutierung junger Ausländerinnen aus schlechten sozialen Verhältnissen
Schwerer Menschenhandel: Notwendige Urteilsfeststellungen hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einer Gewaltanwendungen gegen eine Prostituierte und der Fortsetzung der Prostitution; Anforderungen an den Einsatz einer List