Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgung infolge Senkung des Zugangsfaktors bei vorzeitiger Inanspruchnahme und Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr
(Sozialhilfe – Belastungsgrenze – keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Praxisgebühren – kein “besonderer Anlass” iS des § 21 Abs 1a Nr 7 BSHG – keine Anwendung des § 27 Abs 2 BSHG bzw § 73 SGB 12 – Verfassungsmäßigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Parteifähigkeit)
(Feststellungsinteresse bei einer Verbandsklage nach § 9 TVG – Auslegung des Begriffs “geringere betriebliche Kosten” i.S.d. § 7 Abs 7 des Tarifvertrags zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen)