Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung
Erheblicher Grund für Terminsverlegung bei Bestellung eines Haupt- und eines Unterbevollmächtigten – erstmalige Geltendmachung der Befangenheit im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche Verlautbarung eines Urteils; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Anfertigung der Rechtsmittelschrift auf das Büropersonal auf Grund Einzelanweisung
Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG