Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch E-Mail hinweisen – Keine Besorgnis der Befangenheit wegen salopper Formulierungen des Richters – Darlegung einer Divergenz
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überhöhte Anforderungen an Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier: Rechtsbehelf gegen ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangenen Widerruf einer Gnadenentscheidung
Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der Rechtsbehelfsbelehrung; Verpflichtung des Gerichts zur kritischen Würdigung des Sachverständigengutachtens
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Erstattung von Kosten im Vorverfahren – fehlender Erfolg des Widerspruchs – weder direkte noch analoge Anwendung des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10 im Falle einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung – kein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch)