Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigung des Geheimhaltungsinteresse des Beklagten; Werterhöhung bei nicht existenten Belegen
Eintragungshindernis für das Vereinsregister: Verwaltung des Vereinsvermögens als alleiniger Vereinszweck mit möglicher Gewinnentnahme zu Gunsten der Vereinsmitglieder