Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Klagegebühr bei Verbindung von Nichtigkeitsklagen“ – bei Verbindung von Nichtigkeitsklagen bleiben die bis zum Verbindungsbeschluss entstandenen Gebührentatbestände bestehen
Rechtsmittel gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Wertes der Beschwer; Erforderlichkeit der Kosten für die Hinzuziehung einer sachkundigen Hilfsperson