Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines Verfahrens auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist: Pflichten des Prozessbevollmächtigen bei Zweifeln über das Erreichen der Erwachsenheitssumme
Gebühren eines bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für die Vertretung seiner Partei in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – „Mitwirkender Rechtsanwalt III“ – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts – zur generalisierenden Betrachtungsweise – Anerkenntnis der Notwendigkeit einer Doppelvertretung nur in besonders gelagerten Fällen – zur Bildung von Fallgruppen – weder Parallelität eines Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens mit hiermit verbundenem Abstimmungsbedarf noch verfahrensrechtliche Fragestellungen im Nichtigkeitsverfahren, die zum spezifischen Aufgabenkreis eines Patentanwalts gehören, begründen eine anzuerkennende Fallgruppe
Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers während eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Entscheidung über seinen Asylantrag in Ansehung der Asylverfahrensrichtlinie
Freiheitsentziehungsverfahren: Beginn der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung in einem Sicherungshaftbeschluss
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Vertrauensschutzgrundsatzes bei der Ablösung eines Strafgefangenen von unbefristet zugewiesener Hilfstätigkeit – Versagung von Eilrechtsschutz gem §§ 114 Abs 2 S 2 StVollzG, 123 Abs 1 VwGO statt Anwendung von § 114 Abs 2 S 1 StVollzG verletzt Art 19 Abs 4 GG (effektiver Rechtsschutz) – Zudem Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Überspannung der Zulässigkeitsanforderungen gem § 116 StVollzG
Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums; Lebens- und Berufserfahrung als vergütungserhöhende Kenntnisse