Vollstreckung einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung: Abwägung zwischen dem Interesse des Gläubigers und dem soziokulturellen Existenzminimum des Schuldners
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Änderung des Instanzenzugs; Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch das Gericht