Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
Markenbeschwerdeverfahren – „Wirkungslosigkeit eines Beschlusses nach Widerspruchsrücknahme“ – zu den Wirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs gegen die Eintragung einer Marke: Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen, nicht rechtskräftige Entscheidung wird wirkungslos – Gericht entscheidet über diese Wirkung auf Antrag durch Beschluss – Rechtschutzbedürfnis besteht auch, wenn Widerspruch durch die wirkungslose Entscheidung zurückgewiesen worden ist
(Vollstreckung ausländischer Urteile: Örtliche Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung; Berichtigung der Partei im Urteilsrubrum und Auslegung des Urteils; Berücksichtigung der Teilerfüllung)
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens