Markenbeschwerdeverfahren – “PROKON OIL (Wort-Bild-Marke)/BP ProCool” – rechtzeitig überwiesene Widerspruchsgebühr wurde vom DPMA versehentlich zu einer anderen Akte verbucht – die Rechtsfolge im Amtsbescheid (der Widerspruch gilt als nicht erhoben) konnte nicht kraft Gesetzes eintreten – zur Statthaftigkeit der Beschwerde – zur Beschwerdefrist – Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – “Virtuelle Arbeitspunktbestimmung” – zum Übersetzungserfordernis: teilweise fremdsprachige Anmeldung – Zuerkennung des Anmeldetages ist durch deutschsprachigen Teil der Unterlagen erfüllt – keine Einreichung einer Übersetzung innerhalb von drei Monaten – kein Eintreten der Rechtsfolge: Anmeldung gilt als nicht erfolgt – keine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer deutschen Übersetzungen für die fremdsprachigen Teile der Anmeldung – Sprache vor dem DPMA ist Deutsch: hieraus folgt eine Übersetzungspflicht