Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei willkürlicher Handhabung der Zulassungsvorschriften Art 101 Abs 1 S 2 GG – hier: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 574 Abs 2 Nr 1 ZPO – Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfolgen eine bloßen Teilablösung vorrangiger Gläubigeransprüche in der Zwangsversteigerung
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – Anforderungen an Beschwerdebegründung – bereits entschiedene Rechtsfrage – selbständige Tätigkeit – keine Gleichsetzung des typischen Unternehmerrisikos mit einem Kapitalrisiko – erneute Klärungsbedürftigkeit – Bezeichnung der abweichenden Entscheidung