Restschuldbefreiung: Behandlung von Säumniszuschlägen bei Strafbarkeit des Schuldners wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
(Wegfalls des Rechtsgrundes für eine Erstattung – Haftung des Treuhänders i.S.d. § 292 InsO als Leistungsempfänger – Keine Anwendung des § 818 Abs. 3 BGB auf den Rückzahlungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO – Erfordernis eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei bereits vorhandener BFH-Rechtsprechung)