Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mindestwert von 4000 Euro bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und fehlenden Anhaltspunkten dafür, dass Erhöhung gerechtfertigt wäre
Patentbeschwerdeverfahren – “Mehrdrahtinstrument, insbesondere für Endoskope” – zur Ablehnung der Verlängerung einer Frist zur Beantwortung eines Prüfungsbescheids – wesentlicher Verfahrensfehler – kein Gebrauchmachen vom Ermessenspielraum – keine ausreichende Begründung