Markenbeschwerdeverfahren – “Doktor Autoglas” – fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung – keine Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis
Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art 103 Abs 1 GG
Markenbeschwerdeverfahren – “SPRINT (IR-Marke/Wort-Bild-Marke)/SPRINT” – Zurückweisung der Beschwerde aufgrund fehlender Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung