(Wirtschaftlichkeitsprüfung – Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens – zwischenzeitliches Ausscheiden des Vertragsarztes aus der vertragsärztlichen Versorgung – keine Anwendung der Zwei-Jahres-Frist für Altfälle – kein Verstoß gegen den Grundsatz „Beratung vor Regress“ – Hinwirkungspflicht gem § 106 Abs 5a S 4 SGB 5 – Beurteilungsspielraum der Prüfgremien bei der Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem Steuerpflichtigen bestrittenen Vorlagepflicht – Zurückverweisung der Sache an einen anderen Senat des FG
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 X R 22/13 – Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken im Rahmen einer Nachlassplanung)