(Vergütung für die Verpfändung eines GmbH-Anteils zur Sicherung eines Darlehens in einer Dreieckskonstellation – Begriffe der wiederkehrenden Bezüge i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 1, 1. Halbsatz EStG und der sonstigen Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG)
(Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO – Zurückverweisung an anderen Senat des FG nur bei Vorliegen besonderer sachlicher Gründe – Kein Rückschluss auf unfaire Einstellung des FG-Senats wegen bloßer Unrichtigkeit oder unzureichender Anonymisierung des FG-Urteils)