Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Baumängeln: Fortdauer einer Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit anschließender Herabsetzung des Anspruchs im Streitverfahren zwecks Reduzierung des Prozessrisikos durch Abwarten eines Sachverständigengutachtens
(Ermittlung des nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 7 Satz 1 GewStG in den Gewerbeertrag einzubeziehenden Veräußerungsgewinns ohne Berücksichtigung eines Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG)
Verständigung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht über die nur eingeschränkte Bindungswirkung der Verständigung für das Gericht