Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Diabetes mellitus – GdB von 50 – Insulintherapie – Gesamtbetrachtung der Beeinträchtigung der Teilhabe in allen Lebensbereichen – besonderes berufliches Betroffensein irrelevant – erhebliche Einschnitte und gravierende Beeinträchtigung in der Lebensführung – Einschränkungen bei Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen und Nahrungsaufnahme