Bankenhaftung bei Anlageberatung: Provision aus den im Prospekt ausgewiesenen Kosten der Eigenkapitalbeschaffung als aufklärungspflichtige Rückvergütung
(Auslegung einer Versorgungsordnung – Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts – Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG)