(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen G nicht für nach § 2 Abs 3 SGB 9 gleichgestellte behinderte Menschen – keine Klärungsbedürftigkeit – Darlegungsanforderungen)
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – Bestimmung des Durchschnittswerts bei Schwankungen im Gesundheitszustand – Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze – Klärungsbedürftigkeit – Divergenz – Darlegungsanforderungen
(Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur Weitergeltung der polnischen Rechtsvorschriften für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines polnischen Unternehmens zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils – Rechtsschutzgarantie nicht auf speziellen Rechtsmittel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage beschränkt)