(Krankenversicherung – Krankenhaus – Abrechnungsprüfung – Aufwandspauschale – Anspruch auf Prüfauftrag zur Auffälligkeitsprüfung beschränkt – Unterscheidung vom Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit – Bestimmung des Ziels des Prüfauftrags nach § 133 BGB)
Krankenversicherung – Krankenhausabrechnung – Überprüfungsrecht auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Krankenkassen – Einhaltung von Abrechnungs- und Informationspflichten – eigenes Prüfregime – Wirtschaftlichkeitsgebot – keine zeitliche Einschränkung über die allgemeinen gesetzlichen Rahmenvorgaben – getrennte Abrechnung von zwei Krankenhausaufenthalten trotz Fallzusammenführung – keine Fälligkeit des Vergütungsanspruchs
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen nicht anlegergerechter Beratung: Grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen bei Unterzeichnung des Zeichnungsscheins ohne vorherige Lektüre des Inhalts