Strafverfahren: Ablehnung einer beisitzenden Richterin einer Jugendkammer wegen Befangenheitsbesorgnis bei privater Nutzung eines Mobiltelefons während der Beweisaufnahme
Zu den Grenzen der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung gem §§ 102, 105 Abs 1 S 1 Halbs 2 StPO – Erlöschen der Eilkompetenz mit Beantragung einer Durchsuchungsanordnung beim zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters – Wiederaufleben der Eilkompetenz nur in engen Grenzen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch Mitwirkung des abgelehnten Richters an zivilgerichtlicher Entscheidung über Befangenheitsantrag
Nichtannahmebeschluss: Keine Anwendung des § 18 Abs 1 Nr 1 BVerfGG bei Ausschluss aller Kammermitglieder und ihrer Stellvertreter aufgrund missbräuchlichen Verhaltens des Beschwerdeführers – hier: wiederholte Verfassungsbeschwerde in selber Sache und Strafanzeigen gegen Richterschaft bzw Gerichtsbedienstete – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren – Beiordnung eines Rechtsanwalts – fehlendes Vertrauensverhältnis – weitere Zustellung von Gerichtsbeschlüssen an den beigeordneten Rechtsanwalt – Besorgnis der Befangenheit des Richters – Zweifel an der Unvoreingenommenheit – Verfahrensverzögerung – Anweisung an Geschäftsstelle zur Zurückhaltung bei telefonischen Auskünften – sozialgerichtliches Verfahren
Richterablehnung in Strafsachen: Befangenheit eines Strafkammervorsitzenden bei Fragen zu Strafmaßvorstellungen des Angeklagten außerhalb der Hauptverhandlung an eine Auskunftsperson und vor Ende der Beweisaufnahme