Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gebots bestmöglicher Sachaufklärung durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§§ 63, 67d StGB) ohne Einholung eines externen Sachverständigengutachtens – Grundrechte des Untergebrachten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG verletzt
Verstoß des FG gegen die Ermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten – Verlust des Rügerechts – Kein allgemeines Korrespondenzprinzip im Einkommensteuerrecht