Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens: Widerspruch des Ablehnungsgrundes der eigenen Sachkunde mit den Urteilsgründen
Sicherungsverwahrung: Hang als dem Sachverständigenbeweis nicht zugänglicher Rechtsbegriff; Ablehnung des Antrags auf Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen