Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Darlegungsanforderungen beim Abweichen des Gerichts von der Einschätzung des Sachverständigen über die mangelnde Therapiefähigkeit des Angeklagten
Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verletzt bei unzureichender Sachaufklärung Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG – hier: Fortdauerentscheidung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen – letzte externe Begutachtung vor mehr als 13 Jahren
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr