(Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit – Wirksamkeit der Auslandszustellung – Heilung von Zustellungsmängeln – Anerkennungswirkung – ordre public)
Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen abtrennbaren Teil des Beschlusses; Reduzierung einer Sonderumlage auf einen bestimmten Betrag