Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge – Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs – keine eigenständige Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge – Gegenstandswertfestsetzung