Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und Bemessung einer Jugendstrafe: Reifebeurteilung des Angeklagten; Feststellungen zu schädlichen Neigungen; Beurteilung der Schuldschwere
Jugendstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung: Notwendige Begründung bei Verhängung wegen Schwere der Schuld; Berücksichtigung des Erziehungsgedankens