Insolvenzeröffnungsverfahren: Sperrfrist für erneuten Restschuldbefreiungsantrag nach Rücknahme des Antrags auf Verfahrenseröffnung und Kostenstundung im Erstverfahren
Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltensphase: Abschluss eines Vergleichs mit den Insolvenzgläubigern und anschließendes Erlöschen der Gläubigerforderungen durch Teilzahlung und Teilerlass