Gesetzliche Unfallversicherung – Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 – arbeitstechnische Voraussetzung – berufliche Einwirkung – unbestimmte Rechtsbegriffe: Auslegung anhand der Gesetzesmaterialien und des Merkblatts BK 2109 – langjähriges und regelmäßiges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter mit außergewöhnlicher Zwangshaltung der HWS – nicht erforderlich: tägliche Mindestbelastungszeit bzw Mindesttagesdosis pro Arbeitsschicht – keine starre Untergrenze der Belastungsdauer: zehn Berufsjahre – bandscheibenbedingte Erkrankung der Halswirbelsäule – Zimmerer
Krankenversicherung – Hilfsmittelversorgung – Erforderlichkeit der CPM-Bewegungstherapie unter Einsatz der Schulterbewegungsschiene – gerichtliche Sachaufklärungspflicht – Verfahrensfehler – Nichtzulassungsbeschwerde – Zurückverweisung