Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der §§ 7e Abs 2 Nr 2, 7g AtG bis zur Entscheidung über anhängige Verfahren – mangelnde Darlegung einer Verletzung in eigenen Rechten (§ 90 Abs 1 BVerfGG)
Voraussetzungen eines Notwegrecht: Baurechtliche Genehmigung der auf dem Grundstück genutzten Bauten; Nutzung eines verbindungslosen Grundstückteils zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bei mittels Baulast gesicherter Zufahrt