Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Bedienen und Beobachten eines Steuergeräts etc.“ – Zurückweisung einer Anmeldung ohne Durchführung einer hilfsweise beantragten vorherigen telefonischen Anhörung – kein Verfahrensverstoß – Grund für spätere Zurückweisung der Anmeldung wurde nicht zuvor in der gebotenen Deutlichkeit mitgeteilt – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr