(Übertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks auf die Ehefrau gegen eine Veräußerungsrente – kein Sonderausgabenabzug des Ertragsanteils – „Endurteil“ nach BVerfG-Beschluss vom 22. September 2009 2 BvL 3/02 (BVerfGE 124, 251) – Kein Sparerfreibetrag bei sonstigen Einkünften)