Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (juris: PassivrauchSchG HA) idF vom 15.12.2009 – Differenzierung zwischen Schank- und Speisewirtschaften
Versagung der Möglichkeit für Speisewirtschaften, Raucherräume einzurichten (§ 2 Abs 4 des Hamburgischen Passivrauchschutzgesetzes – juris: PassivrauchSchG HA), als gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss mit Art 12 Abs 1 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar – Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt – Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen auch für Speisewirtschaften als Zwischenregelung gem § 35 BVerfGG