(Zum Erhalt von Arbeitslosengeld i.S. des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG – Auslegung des Abkommenstextes – Zweck des SozSichAbk YUG – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung der Kindergeldberechtigung)
(Arbeitslosengeld – Sperrzeit bei Meldeversäumnis – versehentliche Meldung erst am Folgetag – kein wichtiger Grund – keine analoge Anwendung des § 309 Abs 3 S 2 SGB 3 – Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsfolgen)