Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Verfahren zum Betreiben eines nach einer Kreditierung nutzbaren Automaten” – zur erfinderischen Tätigkeit – zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, eine Spielidee betreffend
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes (juris: SpielhG HE) wegen Subsidiarität unzulässig – Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes möglich und zumutbar
Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten: Verfall des gesamten aus der Tat erlangten Vermögensvorteils bei Verstoß gegen das Verbot des Aufstellens von Geldausgabeautomaten in Spielhallen