(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16.09.2010 V R 57/09 – Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht – Nichtigkeit eines Verwaltungsakts – Dauer der Einspruchsfrist verstößt nicht gegen unionsrechtliche Vorgaben – Dualismus der Korrektursysteme)
Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten; Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs; Feststellung der Unwirksamkeit
(Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes – Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG – Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer – Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung)