Kein Abzug der vermögenswirksamen Leistungen und der Prämien für eine private Haftpflichtversicherung bei der Grenzbetragsberechnung – ebenso kein Abzug der Lohnsteuer und Kirchensteuer des Kindes – Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze ohne Übergangs- oder Härtefallregelung verfassungsgemäß
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.9.2011 III R 64/08 – Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes)
Mietrechtsstreit um Schadenersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen: Inhaltskontrolle für eine Klausel über das „Weißen“ von Decken und Wänden; Abgrenzung von Individualvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen