Nichtannahmebeschluss: Mangels Vorliegen der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs 2 BVerfGG erfolglose Verfassungsbeschwerde – zu den Voraussetzungen der Zulassung als vertretungsberechtigter Beistand nach § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG im zivilprozessualen Revisionsverfahren – Grundrechtsträgerschaft einer Gesellschaft nach US-amerikanischem Recht kann offen bleiben
(Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer – Keine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X bei Rückforderung von Kindergeld)
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 8000 Euro trotz Beschwerderücknahme – offensichtliche Erfolgsaussichten im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung