Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerde: Kein gleichheitswidriges strukturelles Vollzugsdefizit im Hinblick auf die Erhebung von Rundfunkgebühren
(Kein rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a.F. für den Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft bei Aufeinanderfolgen mehrerer Umwandlungsvorgänge – Maßgeblichkeit des Umwandlungsrechts für Steuerrecht)