Zur Auslegung von § 53 VwGO; Bestimmung des zuständigen Gerichts; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeit im Hinblick auf eine notwendige Streitgenossenschaft
Personengesellschaft als Steuerrechtssubjekt – Zuordnung eines Grundstücks zum Anlage- oder Umlaufvermögen einer Mitunternehmerschaft folgt einer gesellschaftsbezogenen Betrachtung