Nichtannahmebeschluss: Wahl des Bundespräsidenten nicht mit Wahlprüfungsbeschwerde (Art 41 Abs 2 GG, § 48 Abs 1 BVerfGG) angreifbar – Entscheidung über Ablehnungsgesuch auch im Eilverfahren bei offensichtlicher Unzulässigkeit weder eil- noch begründungsbedürftig (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Verfassungsbeschwerde unzulässig
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bei unterlassener fachgerichtlicher Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Werturteile auch in Frageform möglich – jedoch Fehlen von Annahmegründen, da auch bei Zurückverweisung keine andere Entscheidung zu erwarten ist
Nichtannahmebeschluss: Kindeswohlabträglichkeit des Umgangs des biologischen Vaters mit im Familienverband der rechtlichen Eltern lebenden Kind bei mangelndem Respekt vor Erziehungsvorrang der rechtlichen Eltern – Verfassungsbeschwerde zudem mangels hinreichender Substantiierung (Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen) unzulässig