(Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines „Bankruptcy-Verfahrens“ gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO)
(Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden – Voraussetzungen und Beweisgrundsätze – Nichtigkeit solcher Bescheide – Binnendivergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO auch bei Abweichung vom Urteil eines aufgelösten FG – Kein Verfahrensmangel wegen Abwesenheit des Berichterstatters bei informellem Vorgespräch)