Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten
(Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten; Informationspflichten des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Kassenbuchführung; Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO)