Erlaubnispflichtige Anlagevermittlung: Vorbereitung und Abwicklung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten; Darlegungslast des Anlagevermittlers bezüglich seiner erlaubnisfreien Tätigkeit
Mangelnde Postulationsfähigkeit eines in Deutschland niedergelassenen rumänischen Avocat definitiv gem § 22 Abs 1 BVerfGG, §§ 25ff EuRAG – keine lediglich vorübergehende Dienstleistung iSd Art 57 Abs 3 AEUV bei inländischer Niederlassung und regelmäßiger sowie auf Dauer angelegter Tätigkeit im Inland